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1. Allgemeines

1.1 Reifenbranche.de ist eine Website mit Informationen zu Unternehmen, Stellenmarkt, Kleinanzeigen, Branchennachrichten, Links und Veranstaltungshinweisen.

1.2 Das Aufgeben von Kleinanzeigen, Firmeneinträge, Nachrichten und Stellenanzeigen ist kostenlos.

1.3 Die Veröffentlichung von Kleinanzeigen, Firmeneinträge, Nachrichten und Stellenanzeigen Reifenbranche.de kann vom Herausgeber ohne Angabe von Gründen jederzeit verweigert werden. Bereits veröffentlichte Kleinanzeigen, Firmeneinträge, Nachrichten und Stellenanzeigen können vom Herausgeber jederzeit geändert oder gelöscht werden. Die Herausgeber können, nach eigenen Ermessen, Texte, Logos und Banner ablehnen oder abändern.

2. Gewährleistung

2.1 Schadenersatzansprüche sind, außer aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, grundsätzlich ausgeschlossen.

2.2 Für entgangene Gewinne, ausgebliebe Kosteneinsparungen und Vertragsverletzungen von Parteien, die sich aufgrund von Informationen aus Reifenbranche.de ergaben, kann Reifenbranche.de keinen Ersatz liefern.

2.3 Für Schäden auf Grund unkorrekter oder fehlerhafter Angaben kann Reifenbranche.de keine Haftung übernehmen.

2.4 Die aufgeführten externen Links führen zu Inhalten fremder Anbieter. Für diese Inhalte ist ausschließlich der jeweilige Anbieter verantwortlich. Reifenbranche.de übernimmt dafür keine Haftung. Dies gilt auch für alle externen Links bei Firmeneinträgen, Bannern, in den Anzeigenbereichen, Nachrichten und Terminen.

3. Gerichtsstand

3.1 Der Gerichtsstand für alle sich aus diesen AGB ergebenden Streitigkeiten ist , soweit der Nutzer Kaufmann im Sinne des HGB, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, Ulm. Reifenbranche.de ist zudem berechtigt, nach ihrer Wahl auch am gesetzlichen Gerichtsstand des Nutzers zu klagen.

4. Sonstige Vereinbarungen (salvatorische Klausel)

4.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen aufgrund anderer schriftlicher Vereinbarungen ungültig sein, bleiben alle anderen Bedingungen hiervon unberührt.

4.2 Die neue Vereinbarung bzw. Bestimmung wird in Übereinkunft beider Parteien möglichst nahe an den hier genannten Geschäftsbedingungen liegen (salvatorische Klausel).

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